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Thema: AUF RECHNUNG ARBEITEN? UNMÖGLICH!

  1. #1
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    AUF RECHNUNG ARBEITEN? UNMÖGLICH!

    Liebe Kollegen,

    vor kurzem habe ich ein Jobangebot angenommen, bei dem eigentlich alle meine Kollegen auf Lohnsteuerkarte arbeiten und nur ich durch Hartnäckigkeit oder was auch immer einen Deal auf Rechnung aushandeln konnte. Nun habe ich einen Vertrag bekommen, in dem es heißt, ich würde für Betrag X "grafische Arbeiten" ausführen. Diesen Vertrag soll ich unterzeichnen, damit ich meine Rechnung überhaupt stellen "darf".

    Meine Frage ist also nun: Ist denn das rechtens? Begebe ich mich auf ungewisses Terrain, da meine Steuernummer für Kameratätigkeiten erteilt wurde? Ist das alles Hupe?

    Für Kommentare bin ich dankbar.

    Liebe Grüße

    Benjamin

  2. #2
    Schatzmeister Avatar von Arni
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    Naja, also wenn die Dir ihren Vertrag erst unterjubeln wollen, NACHDEM Du die Leistung bereits erbracht hast, dürfte deren Vertrag null und nichtig sein. Du stellst die Rechnung einfach gemäß Deinen AGB, die sie ja mit Deiner Beauftragung zumindest stillschweigend akzeptiert haben.
    Wenn Du absolute Rechtssicherheit willst, solltest Du aber unbedingt den Anwalt Deines Vertrauens konsultieren.


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  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Danke Arni. Tja, wenn man sowas hätte...

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