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Thema: Produzent überweist vom Rechnungsbetrag so wenig wie er möchte

  1. #1
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    Idee Produzent überweist vom Rechnungsbetrag so wenig wie er möchte

    Einen schönen guten Abend,

    vor einiger Zeit habe ich an einen Produzenten gemäß meiner Preisliste eine Rechnung gestellt, welche viele Wochen später nicht komplett, sondern eben nur zum Teil überwiesen wurde. Die wortkarge "Begründung" für das Einbehalten eines immerhin dreistelligen Betrags, war lediglich ein Vermerk in der Überweisung. Vorangegangen war ein Konflikt wegen eines Fehlers meinerseits, der sich laut Produzent jedoch noch vor der Überweisung wieder geklärt hatte.

    Ist eigentlich überhaupt nicht meine Art sowas, allerdings hilft in diesem Fall reden leider nicht mehr weiter.

    Die zweite Mahnung per Einschreiben ist raus, mehr kann man da wohl aber juristisch nicht tun, oder? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Liebe Grüße und Danke.

  2. #2
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    Moin Benjamin,

    vorab: DIES IST IN KEINEM FALL EINE RECHTSBERATUNG - wie Ihr wisst kann und darf ich das als nicht-Rechtsanwalt ja auch nicht. Aber natürlich kann ich ja unter Freunden meine persönlichen Erfahrungen teilen, wobei ich genau so einen Fall noch nicht hatte, man kann da aber einiges abstrahieren...

    Zunächst einmal ein paar Fragen (wenn Du das hier nicht ausbreiten willst, dann schreib mir privat eine mail, obwohl so ein Fall ja auch alle interessieren könnte... Oder @ARNULF: wollen wir bei ausdrücklichem Wunsch von Benjamin diesen Threat ins interne fairTV-Forum verschieben?)

    1. (Angebot) Wie hat der Produzent von Deinen Preisen erfahren? Brief? Einschreiben? Unsere Musterbriefseite 2? Und kannst Du in irgendeiner Weise nachweisen, dass er davon vor dem Auftrag Kenntnis erlangt hat? Hat er den Briefeingang bestätigt (ggf. mündlich vorf Zeugen)? Hat er die Preise nach früherer detaillierter Rechnung schon einmal stillschweigend akzeptiert und damit seine Kenntnis bestätigt? Ich lasse mir bei fremden Auftraggebern immer diese besagte Seite 2 gegenzeichnen mit "Kenntnis genommen", dann gibts da keine Probleme...

    2. (Leistungserbringung / Angebotsannahme) Gibt es irgendwo einen Nachweis über Deine Arbeit und dass der Produzent sie genutzt hat? Stehst Du ggf. im Abspann des Stücks? Oder hast irgendwie eine Auftragsbestätigung (ich weiß, völlig unüblich)? Könntest Du Zeugen bringen, vielleicht einen Kameramann, die bestätigen, dass Du den Auftrag auch ausgeführt hast?

    3. (Rechnungstellung) Hast Du eine korrekte Rechnung gestellt, die präzise den Auftrag, Deine Tätigkeit und natürlich den Preis enthält? Auch die Definition des "Leistungszeitraums", also wann der Auftrag ausgeführt wurde, kann nutzen (in Verbindung mit Frage 2)...

    4. (Schadensersatz / Nachbesserung etc.) Offenbar rechnet der Produzent ja quasi einen Schadensersatzbetrag eigenmächtig auf Dein Honorar an bzw. mindert dieses, weil er unzufrieden war. Was ist der Grund des Schadensersatzes (in Form von Honorarabzug)? Ist nach seinen Angaben überhaupt ein Schaden entstanden in Geld oder auch als Image-Schaden? Warst Du wirklich ursächlich für diesen Schaden selbst verantwortlich oder gab es vielleicht andere Gründe, die Du nicht ändern konntest? Hattest Du die Chance auf eine Nachbesserung, die den Schaden vollständig aufgehoben hätte? Wurde erfolgreich nachgebessert? Ist vielleicht dennoch ein Teilschaden zurückgeblieben?

    5. (Anzeige des Schadens zu Deiner Kenntnis) Was für ein Vermerk steht auf der Überweisung (keine Ahnung, ob so etwas als Mitteilung überhaupt rechtliche Relevanz hat, das sollte ein Rechtsanwalt aber wissen)? Hat der Produzent den Schaden irgendwo definiert? Wie kommt dieser genaue Betrag (des Abszugs vom Honorar) zustande? Hat er das vl. mündlich erklärt? Oder hat er vielleicht auf eine Deiner Mahnungen geantwortet?

    Ja, ich weiß... viele Fragen. Das alles ist aber wichtig, um die Chancen zu bewerten und ggf. andere, nicht über einen Rechtsanwalt laufende Schlichtungswege zu beschreiten.

    Apropos Schlichtung: Wollten IG und MFFV nicht irgendeine Art von "Clearingstelle" einrichten? Weiß da jemand den Stand der Dinge? Dann könnten wir Dir als Vereinsmitglied vl. zur Seite stehen und so ein "Clearing" anmelden?...

    lg. G.

  3. #3
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    Ich hatte mal ein ähnliches Problem, habe wie du mehrmals gemahnt und dann auch irgendwann mein Geld bekommen.
    Seitdem nehme ich aber keine Aufträge der Firma mehr an!

    Du musst aber selbst entscheiden, wie gross dein "Fehler" war, und ob er eine Reduzierung deines Lohns rechtfertigt,

    oder ob das "Problem" eigentlich schon mit dem Produzenten geklärt war!

    AK

  4. #4
    Schatzmeister Avatar von Arni
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    [...] Apropos Schlichtung: Wollten IG und MFFV nicht irgendeine Art von "Clearingstelle" einrichten? Weiß da jemand den Stand der Dinge? Dann könnten wir Dir als Vereinsmitglied vl. zur Seite stehen und so ein "Clearing" anmelden?...
    Ja, die soll wohl angeblich schon arbeiten. Allerdings findet sich nirgendwo ein Link dazu im Internet. Angeblich soll als Vertreter der Produzentenseite wohl Thomas Niemann (MFFV) in der Clearing-Stelle Ansprechpartner sein.


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  5. #5
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    Hallo,

    ein Anwalt kostet meistens Geld, ich würde mir keinen Anwalt nehmen.

    Ich bin kein Jurist und kann deshalb auch keine Antwort geben, aber ich handhabe es meistens so:

    ------> 1. Mahnung: mit Frist von 14 Tagen + 5€ Mahngebühr + Verzugszinsen (http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php) + Hinweis, dass mit jedem weiten Tag so und soviel Cent Verzugszinsen fällig werden + Bekundung: "... dass ich zutiefst enttäuscht bin, da ich meine Leistung bereits erbracht habe..."

    ------> 2. Mahnung: mit Frist von 14 Tagen + weitere 5€ Mahngebühr + Verzugszinsen (http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php) + Hinweis, dass mit jedem weiten Tag so und soviel Cent Verzugszinsen fällig werden

    ------> Anruf bei der Firma + Hinweis: "dass Schuldeneintreiben nicht zu meinem Berufsbild gehört, ich zutiefst enttäuscht bin, ich jetzt keine Lust mehr habe und übermorgen Zeit habe zum Gericht zu gehen und das Geld vollstecken zu lassen, WENN ICH BIS DAHIN NICHTS VERBINDLICHES HÖRE. Dann würde es noch teurer und das will doch wohl keiner.

    ------> Bei mir hat das bis hier hin gereicht, ansonsten käme jetzt: alle Unterlagen schnappen und zum Gericht, kleine Gebühr bezahlen und warten.

    LG M.

  6. #6
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    Liebe Kollegen,
    herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten, ihr macht mir Mut.

    Zu deinen Fragen, GSch. (Danke dafür!):

    1. Der Produzent hat von meiner Preisliste per Mail erfahren (eine schriftliche Bestätigung gibt es nicht), er hat sie durch Zahlung einer früheren Rechnung akzeptiert , hinzu kommt, dass ich mehrfach von ihm auf Grund meiner "dreisten" Preisvorstellungen in Diskussionen verwickelt wurde.

    2. Einen Nachweis gibt es grundsätzlich, da ich ein Produktionsprotokoll ausfüllen muss. Dieses liegt mir vor. Zeugen gibt es an sich auch.

    3. Auf der Rechnung steht Leistungsdatum, EB-Assistenz Auftrag "soundso" und der Betrag.

    4. Mein Fehler war, dass ich am Ende des Drehs (spät Nachts) das Material nicht im P2maten eingespielt, sondern die Karten ohne Info an die Firma im Kameralager deponiert hatte. Ich ging in der Annahme, dass es sich um eine hausinterne Produktion handelt und das Produktionsprotokoll, zusammen mit der Karte, sowieso am nächsten Morgen aus dem Lager geholt werden würde.

    In der Annahme ging ich unter anderem auch, da auf dem Auftrag, wie sonst üblich, kein Produktionstitel vermerkt war, welcher die Voraussetzung für das aktivieren der richtigen Metadaten und das spätere Einspielen sind.

    Durch unzureichende Kommunikation meinerseits sind am darauffolgenden Tag große Probleme entstanden, da es sich um ein tagesaktuelles Projekt handelte und Wartezeiten beim Schnitt entstanden sind. Am Ende ist noch alles rechtzeitig gut gegangen, das war aber zugegebener Maßen nicht mein Verdienst.

    Dass ich an einigen Stellen meiner Verantwortung also nicht nachgekommen bin, sehe ich absolut ein. Es folgte allerdings ein umfangreiches und klärendes Gespräch mit dem Produzenten, ebenso wie mit der Redakteurin. Ich habe getan was ich konnte, um die Sache wieder aus der Welt zu schaffen und auch für den entsprechenden Drehtag einen Sonderpreis veranschlagt. Letzten Endes kam dann, wie immer mit vielen Wochen Verspätung, eine Überweisung mit einem selbsterdachten Sonderpreis vom Produzenten.

    5. Eine Antwort auf meine Mahnung gab es nicht. Der Schaden wurde mündlich definiert durch den Aufwand für die Produktionsfirma, den verzögerten Produktionsablauf noch rechtzeitig zu gewährleisten.

    PS: Nach dem Vorfall folgten weitere Aufträge der Firma, an denen nichts bemängelt wurde.

  7. #7
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    Guten Morgen liebe fairTVler!

    Ein Wunder ist geschehen und nach der zweiten Mahnung per Einschreiben kam tatsächlich (eine Woche nach der Frist) das restliche Geld auf mein Konto. Kann man daraus jetzt schlau werden?

    Vielen Dank für den Support!

    Liebe Grüße
    Ben

  8. #8
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    Das ist ja eine phantastische Neuigkeit, Benjamin.

    Mahnungen verfehlen eben selten ihr Ziel und sollten daher nicht unterschätzt werden. Weiß jetzt zwar nicht was genau in der zweiten Mahnung angedroht wurde und ob der betroffene Produzent vielleicht hier mitgelesen hat, aber er muss wohl eingesehen haben, dass Du am längeren Hebel sitzt.

    Oftmals reicht es eben auch schon aus die neu geschaffene Clearing-Stelle ins Gespräch zu bringen, auch wenn dieses Mittel wirklich mit Bedacht gewählt werden sollte. Im schlimmsten Fall kann ein Einschalten dieser Institution für den Delinquent bedeuten, dass bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts keine Aufträge mehr an denjenigen rausgegeben werden. Das dies für einen Produztenten schnell existenzgefährdend werden kann, muss man hier glaube ich nicht weiter ausführen.


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  9. #9
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    Zitat Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
    Guten Morgen liebe fairTVler!

    [...] Kann man daraus jetzt schlau werden?

    Ben
    Ja, kann man: Langer Atem und Konsequenz in der Sache zahlen sich immer aus!!! Am Ende weiß der Produzent, dass er nicht Recht hat und im Zweifelsfall auch nicht Recht bekommt. Jedoch ist es gewinnfördernd (und damit in seiner Natur), es erst einmal zu versuchen. Das hat nichts mit Moral zu tun; für einen guten Geschäftsmann ist das Steigern des Gewinns wie ein besser eingerichtetes Bild für einen Kameramann oder eine toll durchlaufende Musikvideopassage für einen Editor, das gehört einfach zu seinem Arbeitsauftrag. Vergessen wird dabei nur oft, dass zufriedene und motivierte Leute vor allem in der Kreativbranche einfach besser funktionieren. Aber warum mit teuren Anreizen arbeiten, wenns mit Einschüchterung und Angst kostengünstiger funktioniert... (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel, ich rede hier explizit von den "schwarzen Schafen", über die wir ja bei unseren Treffen auch in steter Regelmäßigkeit sprechen müssen...)

    Ein Beispiel aus einer anderen Branche: Wir hatten neulich eine ziemlich saftige Mieterhöhung von 20% auf der Basis von "ortsüblicher Vergleichsmiete - Mietspiegel". Gleich mit Gerichtsandrohung noch vor dem Ablaufen der Frist - also so richtig zum Einschüchtern gemacht. Da hat jeder gesagt: "Kann man nix machen", "keine Formfehler", "üblicher Weg", "der sch* Staat gibt immer denen, die schon haben" (Vermieter), "Miete steigt ja sowieso immer ", "Hat keinen Zweck, dagegen was zu tun, einfach zahlen und Klappe halten" usw...
    Dennoch hab ich mir das Ding mal genau angeschaut, mit meiner Rechtsschutz-Rechtsberatung telefoniert, mich in die Materie eingearbeitet und dafür sicher zwei Tage meines Lebens geopfert. Und siehe da: es gab einige inhaltliche Fehler, die bei der Neuberechnung gemacht wurden. Genau genommen wäre in unserem Fall nämlich die Vergleichsmiete sogar noch niedriger als die bereits jetzt gezahlte Miete, wenn alle Faktoren aus dem Mietspiegel beachtet werden. Und der Vermieter hatte sogar trotz anders lautender Faktenlage einen Luxus der Wohnung behauptet (Parkett), welcher sehr relevant für den Preis war, das "Kleingedruckte" aber in seiner Begründung einfach aus der Tabelle herausretuschiert. Parkett darf nämlich nur angerechnet werden, wenn es zu mehr als 50% in den Wohnräumen liegt, was hier nicht der Fall ist und aus dem Mietvertrag hervorgeht. Er hat also wissentlich etwas versucht, von dem klar war, dass es ein "über den Tisch ziehen" ist.

    Und was soll ich sagen: Brief geschrieben, alte Miete weiter bezahlt, nie wieder was gehört.

    Kurz: Man kann einen (Verteilungs-)Kampf dieser Art nur gewinnen, wenn man ihn auch führt, aller Angst und Einschüchterung zum Trotz!

    Dazu muss man sich aber mit dem Fall beschäftigen und mal aus seiner "ich hab doch einen Job, der füllt mich voll aus"-Komfortzone heraus gehen. Mit allen fairTV-Aktionen bisher ist es nichts anderes.

    Ich freu mich für Dich :-)

    lg. G.

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